Die politische Entwicklung im Sudetenland ab 1848 ist Gegenstand dieses Berichtes, der auf dem vom Göttinger Arbeitskreis 1954 herausgegebenen Buch „Sudetenland – Ein Hand- und Nachschlagbuch über alle Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen in Böhmen / Mähren / Schlesien“ beruht.

Teil 4: 1940 bis 1954

1940-07-09
                             9. Juli 1940
Die britische Regierung erkennt die von Dr. Beneš in London eingerichtete tschechoslowakische Exilregierung vorläufig an. Die endgültige Anerkennung erfolgt am 18. Juli 1941.
1940-09-30
                30. September 1940
Premierminister Churchill bezeichnet in einer Radiobotschaft an das tschechoslowakische Volk das Münchener Abkommen als zerstört.
1941-03-04
                          4. März 1941

Verordnung über die deutschen Volkslisten und die Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten (u. a. gültig für Tschechen).

1941-07-06
                             6. Juli 1941
Verordnung über die Staatsangehörigkeit gegenüber dem Protektorat Böhmen und Mähren.
1941-07-18
                           18. Juli 1941
Die tschechoslowakische Exilregierung in London schließt mit der UdSSR ein Militärbündnis gegen Deutschland ab.
1941-07-31
                           31. Juli 1941
Die USA erkennen die tschechoslowakische Exilregierung in London an.
1941-10
                         Oktober 1941
Die tschechoslowakische Emigrationsregierung behauptet in einer „Deklaration“, daß das Münchener Abkommen nicht rechtskräftig sei. Diese Behauptung steht im Gegensatz zu der Anerkennung des Münchener Abkommensdurch die damalige tschechoslowakische Regierung.
1941 In New York gehen Gerüchte über einen sogenannten „Beneš-Plan“ um, der u. a. eine generelle Lösung des Minderheitenproblems in der CSR durch Austreibung der Minderheiten vorschlägt. Die Gerüchte werden angeregt durch zwei Artikel von Beneš, in denen er sich für den Aussiedlungsgedanken ausspricht
(1.: Foreign Affairs, Jänner 1941, 2.: The Nineteenth Century and After, September 1941).
1942-05-05
                            5. Mai 1942
Der Außenminister der tschechoslowakischen Exilregierung, Jan Masaryk, erklärt in einem Schreiben an den Direktor des jüdischen wissenschaftlichen Institutes in New York, daß sich die geplanten Austreibungen in der CSR nur auf die Sudetendeutschen beziehen sollen. Tatsächlich wurden jedoch nach 1945 viele Juden ebenfalls ausgetrieben, soweit sie sich bei der Volkszählung von 1930 zur deutschen Muttersprache bekannt hatten.
1942-05-26
                          26. Mai 1942

Tödliches Attentat (durch Fallschirmagenten) auf Heydrich in Prag, der die Geschäfte des Reichsprotektors in Böhmen und Mähren seit September 1941 führte. Daraufhin wird am 10. Juni 1942 die tschechische Ortschaft Lidice, in der einer der Attentäter gefaßt wurde, dem Erdboden gleichgemacht. Die männlichen Einwohner des Ortes werden erschossen.
Dies wird von der Propaganda der Beneš-Gruppe zur Begründung ihrer Forderung nach Austreibung der Sudetendeutschen verwandt.

1942-06
                                 Juni 1942
Bei einem Besuch Benešs in der UdSSR bezeichnet die sowjetische Regierung die abgeänderten Grenzen der CSR von 1938 und 1939 als für sie nicht rechtskräftig.
1942-07-22
                           22. Juni 1942
Der Leiter der Gruppe sudetendeutscher Sozialdemokraten, die seit 1938 in London im Exil lebten, Wenzel Jaksch, bricht die Zusammenarbeit mit der tschechischen Exilregierung auf Grund der von dieser vorgeschlagenen Austreibung der Sudetendeutschen ab. In einem Schreiben an Beneš führt Jaksch aus: „Das Programm des Bevölkerungstransfers liegt außerhalb des Prinzips der staatsrechtlichen Kontinuität, in dessen Namen bisher die Loyalität der demokratischen Sudetendeutschen im Auslande von der tschechoslowakischen Regierung reklamiert wurde.“
1942-08-06
                        6. August 1942
Der britische Außenminister Eden erklärt in einem Brief an die tschechoslowakische Exilregierung, daß die britische Regierung sich nicht mehr an das Münchener Abkommen gebunden betrachte.
1942-09-29
                29. September 1942
Das französische Auslandsnationalkomitee bezeichnet das Münchener Abkommen als null und nichtig.
Die Vertreter der sudetendeutschen Sozialdemokraten im Exil legen beim Foreign Office und beim State Department unter Berufung auf die Atlantik-Charta Verwahrung gegen eine neue einseitige Entscheidung über das Schicksal der drei Millionen Sudetendeutschen ein.
1942-10
                         Oktober 1942
Dr. Hubert Ripka erörtert in einer Rede den Vorschlag einer Austreibung der Sudetendeutschen. Im Sommer 1942 hatte die Frage der Austreibung der Sudetendeutschen das Stadium vertraulicher Gespräche zwischen den tschechischen Emigranten und den alliierten Großmächten erreicht.
1942-12-05
                   5. Dezember 1942
Dr. Beneš erörtert in einer Vorlesung an der Universität Manchester seinen Vorschlag einer Austreibung der Sudetendeutschen.
1943-04-29
                         29. April 1943
Das französische Nationalkomitee von General de Gaulle spricht sich für eine Tschechoslowakei in den Grenzen von 1919 aus.
1943-05-12
                           12. Mai 1943
Dr. Beneš behauptet in einer Unterredung mit dem amerikanischen Präsidenten Roosevelt, daß er im Besitz der Zustimmung der UdSSR zu der von ihm vorgeschlagenen Austreibung der Sudetendeutschen sei.
1943-05-29
                           29. Mai 1943
Dr. Ripka erklärt dem sowjetrussischen Botschafter in London, Bogomolow, daß die amerikanische Regierung mit einer Austreibung der Sudetendeutschen einverstanden sei. Ripka drückt die Erwartung aus, daß nun auch die sowjetische Regierung ihre Zustimmung erteile.
1943-06-06
                             6. Juni 1943
Dr. Ripka teilt dem in Amerika weilenden Beneš mit, daß die sowjetische Zustimmung zur Austreibung der Sudetendeutschen eingetroffen sei.
1943-12-21
                  21. Dezember 1943

Beneš schließt in Moskau einen Freundschafts- und Beistandspakt mit der UdSSR ab. Der Pakt wird am 8. Mai 1944 durch ein Abkommen über die Besetzung der CSR durch die Rote Armee ergänzt.
Im Verlauf seines Moskauer Besuches nimmt Beneš mit der dortigen kommunistischen Gruppe der tschechischen Emigranten unter Führung von Klemens Gottwald Fühlung auf. Man einigt sich über eine völlige Enteignung und Austreibung der Sudetendeutschen.

1944-08-29
                      29. August 1944
Beginn der Brandschatzungen deutscher Siedlungen in der Slowakei durch Banden. Ein Teil des Slowakischen Heeres probte den Aufstand (erste Unruhen bereits am 27. August im Zusammenhang mit der Festsetzung und der Ermordung einer deutschen Militärmission auf deren Rückweg aus Rumänien durch aufständische slowakische Truppen.) Niederschlagung durch Regierungstreue slowakische Truppen und die Deutsche Wehrmacht (Gruppe Schill) bis etwa Mitte/Ende September 1944.
1944-09
                      September 1944
Dr. Ripka meldet bei der britischen Regierung die Forderung auf die Westgrenze der CSR vor dem Münchener Abkommen von 1938 und auf die Austreibung der Sudetendeutschen bis auf einen Rest von 800.000 an. Dieser Rest solle bleiben dürfen, wenn er sich mit seiner Lage abfinde.
1945-04-05
                            5. April 1945
Das vom ersten Ministerrat der neuen tschechoslowakischen Regierung als sogenanntes „Kaschauer Statut“ angenommene Programm enthält in seinen Kapiteln VIII und IX u. a. Einzelheiten der vorbereiteten Austreibung der Sudetendeutschen.
1945-05-05
                             5. Mai 1945
In Prag beginnt tschechischer Pöbel grausamste Verfolgung der Deutschen, gleichgültig ob Zivilisten oder Verwaltungsbeamte, Frauen, Kinder oder Männer. Nach der Kapitulation der Wehrmacht werden die entwaffneten Soldaten zu Tausenden Opfer der späten tschechischen „Helden“, die ihre Kooperationsbereitschaft („Collaboration“) während des Krieges jetzt, nachdem das Töten gefahrlos wurde, mit dem massenhaften Mord an wehrlosen Menschen übertünchen wollen.  ML

Vertreibung der Volksgruppe und danach
1945-05-19
                          19. Mai 1945
Durch ein Dekret des Präsidenten Dr. Beneš werden alle Personen deutscher und magyarischer Nationalität als staatlich unzuverlässig bezeichnet und deren gesamter Besitz unter staatliche Verwaltung gestellt.
1945-05-30
    30. Mai 1945, Fronleichnam
Beginn des Brünner Todesmarsches: Am Abend des 30. Mai wurde die deutsche Bevölkerung Brünns auf verschiedenen Plätzen in der Stadt zusammengetrieben und am folgenden Tag in Richtung Wien aus der Stadt gehetzt.
1945-06-19
                           19. Juni 1945
Durch ein Dekret des Präsidenten Dr. Beneš wird die Einrichtung sogenannter Volksgerichte angeordnet, welchen die Aburteilung „der unerhörten Verbrechen, deren sich die Nazis und ihre verräterischen Mitschuldigen in der CSR schuldig gemacht haben“, aufgetragen wird.
1945-06-21
                           21. Juni 1945
Durch ein Dekret des Präsidenten Dr. Beneš wird die Beschlagnahme und beschleunigte Aufteilung des landwirtschaftlichen Vermögens aller Personen deutscher Nationalität, ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit, verfügt.
1945-06-26
                           26. Juni 1945
In einem in Moskau zwischen der CSR und der UdSSR unterzeichneten Vertrag tritt die CSR die Karpato-Ukraine an die UdSSR ab.
1945-08-02
                        2. August 1945
Das Verfassungedekret von Präsident Dr. Beneš bestimmt, daß Staatsbürger deutscher Nationalität, die nach den Vorschriften der reichsdeutschen Gesetzgebung die reichsdeutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit verlustig gehen. Die übrigen deutschen Staatsbürger verlieren die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit mit dem Tage des Dekretes, ausgenommen der Deutschen, die sich in der Zeit nach 1938 als Tschechen gemeldet haben.
1945-09
                      September 1945
Die Prager Zeitung „Rudé Pravo“ veröffentlicht ein Interview mit Stalin, in dem es heißt: „Reinigt Euch von den Deutschen und schiebt sie ab.“
1945-10-25
                    25. Oktober 1945
Durch ein Dekret des Präsidenten Dr. Beneš wird die entschädigungslose Beschlagnahmung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens und der Vermögensrechte aller Personen deutscher Nationalität zugunsten der Tschechoslowakischen Republik verfügt,
1946-05-08
                             8. Mai 1946
Ein Gesetz der provisorischen Versammlung der Tschechoslowakei (selbst durch ein Beneš-Dekret einberufen, ohne demokratische Legitimation) erklärt alle an den Deutschen zwischen dem 30. September 1938 und dem 28. Oktober 1945 verübten Verbrechen für „nicht widerrechtlich“. Bereits hierfür Verurteilte sollen rehabilitiert werden. Dieses noch 2003 bestehende und fortgeltende „Gesetz“ verhindert eine juristische Aufarbeit von hunderttausendfachem Mord, es verhindert, daß sich das Tschechische Volk mit diesem dunkelsten Kapitel seiner Vergangenheit ehrlich und wahrhaftig auseinandersetzt. ML
1947 Im Laufe des Jahres werden die ersten landsmannschaftlichen Verbände – zunächst auf Kreisebene – der sudetendeutschen Heimatvertriebenen gegründet.
1947-03
                               März 1947
In einer Petition an die Unterzeichnermächte der Potsdamer Erklärung betonen die sudetendeutschen Sozialdemokraten den naturrechtlichen Anspruch der Sudetendeutschen auf ihre Heimat. Sie treten der Behauptung vom tausendjährigen Kampf zwischen Tschechen und Deutschen entgegen und bestreiten ihre Verpflichtung gegenüber dem 1918 erstmals entstandenen Nationalstaat der Tschechen und Slowaken, in welchen sie gegen ihren erklärten Willen hineingezwungen worden seien. Die Eigentumsrechte der Ausgesiedelten schätzt die Petition auf 4000 Millionen Dollar.
1948-07-14
                            14. Juli 1947
In München wird von Reitzner, von Schütz, Dr. Franzel, Dr. Becker und Dr. Ziegler die „Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen“ gegründet.
1948-02-25
                     25. Februar 1948
Kommunistischer Staatsstreich in Prag. Neue Regierung unter Ministerpräsident Gottwald, die von Beneš gebilligt wird. Sie besteht aus zwölf kommunistischen und zwölf nichtkommunistischen Mitgliedern. Gleichschaltung von Verwaltung, Presse, Rundfunk. Tod des früheren Außenministers Jan Masaryk durch Fenstersturz.
1948-06-07
                             7. Juni 1948
Beneš tritt als Staatspräsident zurück. Er stirbt am 3. September 1948, streng bewacht auf seinem Landgut Sezimovo Ustí bei Tabor.
1948-06-11
                   11. / 12. Juni 1948
Sudetendeutsche Tagung in Heppenheim, auf der Dr. Lodgman von Auen zum Vorsitzenden des „Heppenheimer Ausschusses“ gewählt wird.
1948-07-27
                            27. Juli 1948
Die „Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen“ durch sechs Vertreter des „Heppenheimer Ausschusses“ erweitert. Präsidium übernehmen Dr. Rudolf Lodgman von Auen, Reitzner und Schütz. Übersendung eines Memorandums an die Londoner Außenminister-Konferenz, in dem auf die besondere politische und juristische Lage der Sudetendeutschen aufmerksam gemacht wird.
1949-01-16
                       16. Jänner 1949
Gründung des Landesverbandes Bayern der „Sudetendeutschen Landsmannschaft.“
1949-05-09
                            9. Mai 1949
Neue Verfassung der CSR nach sowjetischem Muster.
1949-08
                            August 1949
Auf Großkundgebungen fassen rund 200.000 Sudetendeutsche in der Bundesrepublik eine Resolution, in der es u. a. heißt: „Die unter unmenschlichen Begleitumständen erfolgte Austreibung aus unserer Heimat widerspricht den Grundsätzen der Atlantik-Charta der Vereinten Nationen, sie widerspricht ferner dem Geist der Haager Landkriegsordnung, der amerikanischen Verfassung, der englischen Magna Charta Libertatum von 1215, der französischen Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. Sie widerspricht dem Bestreben aller derer, die für Freiheit, Menschenwürde und Demokratie gegen die Tyrannei kämpfen.“ Diese Resolution wird im Oktober der UNO übermittelt.
1949-11-20
                20. November 1949
Göttinger Abkommen zwischen den Landsmannschaften und dem Zentralverband der vertriebenen Deutschen.
1949-11-27
                27. November 1949
Eichstätter Erklärung, die von einer Gruppe sudetendeutscher Politiker und Wissenschaftler auf einer von der kirchlichen Hilfsstelle einberufenen Tagung abgegeben wird.
1950-01-23
                       23. Jänner 1950
Der Bundesminister des Inneren verfügt mit Dienstanweisung 3 / 50, daß für die sudetendeutschen Gebiete nur die Bezeichnung „Sudetenland“ zu verwenden sei.
1950-01-25
                       25. Jänner 1950
Detmolder Erklärung als „Grundgesetz der Sudetendeutschen Landmannschaft.“
1950-05
                                 Mai 1950
Präsident der Abt. Menschenrechte der UNO teilt dem sudetendeutschen Buchhändler Anton Bayer mit, daß seine Klage gegen die tschechoslowakische Regierung wegen Rückerstattung des in der Heimat zurückgelassenen Vermögens dem zuständigen Ausschuß für Menschenrechte vorgelegt und dort behandelt werde. Ferner sei die Klage der Prager Regierung zugeleitet worden.
1950-06-23
                           23. Juni 1950
Prager Abkommen von Ulbricht und Zápotockà unterzeichnet. In dem Abkommen anerkennen die Sowjetzonenmachthaber die Austreibung der Sudetendeutschen als „unabänderlich, gerecht und endgültig“.
1950-07-19
                            19. Juli 1950
Protest des deutschen Bundestages gegen das Prager Abkommen: „Der deutsche Bundestag erhebt deshalb scharfen Einspruch gegen die Freigabe des Heimatrechtes der in die Obhut der Deutschen Bundesrepublik gegebenen Deutschen aus der Tschechoslowakei und stellt die Nichtigkeit des Prager Abkommens fest.“
Auch die alliierten Hohen Kommissare protestieren gegen das Prager Abkommen.
1950-07-31
                            31. Juli 1950
Der amerikanische Hochkommissar McCloy empfängt eine Abordnung der Sudetendeutschen Landsmannschaft.
1950-08-04
                        4. August 1950
Zwischen der „Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen“ und dem „Tschechischen Nationalausschuß“ des Generals Prchala wird ein sudetendeutsch-tschechisches Abkommen unterzeichnet, in dem das Heimat- und Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen anerkannt wird. In dem sieben Punkte umfassenden Abkommen wird die Ablehnung jeder Kollektivschuld und des aus ihr fließenden Rachegedankens verkündet. Über die endgültigen staatspolitischen Verhältnisse sollen beide Völker entscheiden, sobald die Befreiung des tschechischen Volkes und die Rückkehr der Sudetendeutschen erfolgt sein werden.
1950-08-05
                        5. August 1950
Feierliche Verkündung der „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ auf dem Tag der Heimat in Stuttgart. In der Charta verzichten die deutschen Heimatvertriebenen auf Rache und Vergeltung und verlangen, daß das Recht auf die Heimat als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht werde.
1950-12
                       Dezember 1950
Der ehemalige slowakische Minister Dr. Ferd. Durcanskà, Vorsitzender des Komitees der Exilslowaken in New York, klagt bei der UNO gegen alle nach 1945 amtierenden Minister und Volksführer der Slowakei wegen krimineller Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verletzung einfacher Menschenrechte (u. a. Austreibung der Deutschen).
1951-01-24
                       24. Jänner 1951
Der deutsche Bundestag protestiert wiederum gegen das Prager Abkommen zwischen CSR und Sowjetzonenregierung.
1951-01-24
                       24. Jänner 1951
Ein „Sudetendeutscher Arbeitsausschuß“ der in Schweden lebenden Sudetendeutschen in Malmö gebildet.
1951-03
                              März 1951
Der „Nationalausschuß der freien Tschechoslowakei“ unter der Führung von Dr. Hubert Ripka stellt in seinen Grundsätzen fest: „Die Aussiedlung der Sudetendeutschen, die durch das Potsdamer Abkommen und unter Beteiligung der Alliierten durchgeführt wurde, betrachten wir als eine definitiv geregelte Angelegenheit.“
Der Nationalausschuß ist eine Splittergruppe des „Rates der Freien Tschechoslowakei“ im Exil.
1951-10-24
                   24. Oktober 1951
Das sudetendeutsche Weißbuch „Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen“ von der „Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen“ der Öffentlichkeit übergeben.

1951-12-15
      15. Dezember 1951

Konstituierung eines sudetendeutsch-tschechischen Föderativausschusses auf Grund des Wiesbadener Abkommens vom 4. August 1950.
1951-12
                       Dezember 1951
Es wird ein sogenanntes „Brüsseler Aktionsprogramm“ des „Rates der Freien Tschechoslowakei“ im Exil bekannt, das von Dr. Jar. Profous auf Veranlassung des Hauptverantwortlichen für die Massenaustreibungen, Daslich (ehem. Generalsekretär des Besiedlungsamtes und der Front der nationalen Erneuerung der CSR), ausgearbeitet wurde. In dem Programm heißt es u. a.: Punkt 1: Es ist nachzuweisen, daß die Aussiedlung der Deutschen ein Akt der Gerechtigkeit und nicht der Rache gewesen ist. Punkt 6: Mit den Sudetendeutschen ist ein Abkommen über die Frage der Rückkehr zu schließen, mit der Maßgabe, daß die Rückkehr einer möglichst kleinen Anzahl von Sudetendeutschen garantiert wird.
1952-01-15
                      15. Jänner 1952
Die „Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen“ übersendet der UNO die „Dokumente zur Austreibung der Sudetendeutschen“ mit der Bitte, sie der „Kommission für Menschenrechte“ zu übergeben. In einem Begleitschreiben wird auf die Erklärung des Generalsekretariates der UNO vom 3. November 1949 Bezug genommen, mit der der Arbeitsgemeinschaft auf ihre im Oktober 1949 eingereichte Resolution mitgeteilt wurde, daß diese der Kommission für Menschenrechte zur weiteren Behandlung vorgelegt werde.
1952-04
                               April 1952

„Rat der Freien Tschechoslowakei“ in den USA neu gebildet (400 Mitglieder). Präsident des Parlamentes (104 Mitglieder) Stefan Osusky, ehemaliger Gesandter in Paris, Stellvertreter V. Mayer und Dr. A. Prochazka. Vorsitzender des Exekutivausschusses (26 Mitglieder) Dr. Zenkl, enger Freund Benešs, nach 1945 stellvertretender Ministerpräsident in der CSR, Mitverantwortlicher für die Austreibung der Sudetendeutschen. Programm des Rates besagt: „Wir erachten den Transfer der Deutschen aus der Tschechoslowakei als unwiderruflich.“

1952-05
                                Mai 1952
Memorandum des Tschechoslowakischen Nationalrates in den USA bei Empfang durch Präsident Truman im Weißen Haus übergeben. In dem Memorandum wird behauptet, daß durch die Austreibung der deutschen Minderheiten der Demokratisierungsprozeß ihrer Herkunftsländer beschleunigt wurde. Das Memorandum wird im amtlichen Kongreßbericht veröffentlicht.

1952-05-28
                          28. Mai 1952

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes besagt, daß die Kollektiveinbürgerungen der Sudetendeutschen nach 1938 als rechtsgültig anzuerkennen sind.
1952-05-31
                          31. Mai 1952
Auf der ersten sudetendeutschen Parlamentariertagung, die im Rahmen eines Sudetendeutschen Tages in Stuttgart stattfindet, wird eine Entschließung angenommen, in welcher es abschließend heißt: „Unser Ziel bleibt die Wiedergewinnung der Heimat für alle europäischen Menschen, damit sie dort in Frieden und Freiheit zum Wohl der Menschheit wirken können“.
1952-07
                                  Juli 1952
Aus einer Rede von Dr. Hubert Ripka (nach 1945 Außenhandelsminister der CSR, Mitunterzeichner des Kaschauer Statuts) in den USA: „Wenn wir schon die Sudetendeutschen zurücknehmen müssen, werden wir uns auch damit abfinden. Eine Million von ihnen wird inzwischen gestorben sein, eine Million wird sich anderwärts beheimatet haben, und die dritte MiIlion nehmen wir unter der Bedingung zurück, daß sie Tschechen werden.“
1952-08-31
                      31. August 1952

Die 1. sudetendeutsche Volksgruppenabgabe, zu der am 5. September 1949 alle sudetendeutschen Heimatvertriebenen aufgerufen worden waren, ergibt über 200.000 DM Spenden.

1952-09-22
                22. September 1952
Der Hauptvorstand der Sudetendeutschen Landsmannschaft weist in einer Erklärung, die der Bundesregierung, dem Bundesrat, dem Bundestag und dem US-Hochkommissariat zugeleitet wurde, darauf hin, daß der Sender „Free Europe“ in München in seinen tschechoslowakischen Programmen ständig die Austreibung der Sudetendeutschen als rechtmäßig und unwiderruflich bezeichnet und damit die Interessen des deutschen Volkes schädigt. Die Erklärung schlägt vor, daß die Besetzung der Stellen des Senders von einer Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht wird, daß eine Umbesetzung der tschechoslowakischen Abteilung unter Hinzuziehung von Vertretern der Heimatvertriebenen usw. erfolge und daß die Bundesregierung einen Beauftragten des Verbandes der Landsmannschaften mit der Überwachung der Politik des Senders betraut.
1952-10-10
                   10. Oktober 1952
Das in Bonn gebildete „Komitee der Vertreter von Organisationen der Völker und Volksgruppen aus dem Raum der ehemaligen Tschechoslowakei“ (Sudetendeutsche, Tschechen, Slowaken, Madjaren, Karpato-Ukrainer) gibt eine Erklärung heraus, in der dem „Rat der Freien Tschechoslowakei“ in New York die Legitimation abgesprochen wird, als Vertretung der CSR oder ihrer Völker aufzutreten.
1953-05-25
                          25. Mai 1953
Der Sprecher der Sudetendeutschen Landsmannschaft, Dr. R. Lodgman von Auen, richtet auf dem 4. Sudetendeutschen Tag in Frankfurt am Main eine Botschäft an das tschechische Volk, in der es heißt: „Wir wissen, daß die Tschechen nicht kollektiv für unsere Vertreibung und ihre Grausamkeiten verantwortlich gemacht werden können. Deshalb haben wir in einem Abkommen mit dem Tschechischen Nationalausschuß in London vom Jahre 1950 unsere Bereitschaft erklärt, unter Verzicht auf Rache und Vergeltung, nach unserer Rückkehr in die befreite Heimat im böhmisch-mährisch-schlesischen Raume mit den Tschechen an der Schaffung einer gerechten Ordnung in Zentraleuropa auf föderativer Basis mitzuarbeiten“.
1953-11
                      November 1953
Der „Rat der Freien Tschechoslowakei“ in den USA wird umgebildet durch Aufnahme einiger bisher nicht in ihm vertretener Gruppen. Die Auseinandersetzungen innerhalb des Rates haben zum Ergebnis, daß die Gruppe der Beneš-Anhänger, welche unter der Führung von Dr. Zenkl mit ihrer die Austreibung der Sudetendeutschen befürwortenden Haltung die Politik des Rates bisher bestimmt hatte, nunmehr ausscheidet. Es wird ein Arbeitsausschuß gegründet, der unter der Leitung von Dr. Cernà (ehem. Innenminister in der Vorkriegs-CSR) steht.
1954-01-28
                       28. Jänner 1954
Nach Feststellungen der „Arbeitsgemeinschaft zur Wahrung sudetendeutscher Interessen“ sind bei der Austreibung der Sudetendeutschen aus ihrer Heimat nach dem Kriege mehr als 300.000 Menschen umgekommen. Die Zahl der heute noch lebenden Sudetendeutschen beläuft sich auf rund drei Millionen, davon in der Bundesrepublik Deutschland 1,9 Millionen. Das sudetendeutsche Volksvermögen hat nach den Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft im Jahre 1945 rund 48,5 Milliarden RM betragen.
1989 Nach der Überwindung der kommunistischen Vorherrschaften im gesamten Ostmitteleuropa beginnen die tschechischen Nachfolgeregierungen mit dem Versteigern des durch die Benešschen Enteignungsdekrete gestohlenen Eigentums der Sudetendeutschen. Mit weiterer Privatisierung beugt der tschechoslowakische Staat einer Rückgabeforderung, die gegen in staatlichem Besitz befindliches Eigentum erhoben werden könnte, vor. 
1993-01-01 Die Slowakei erringt ihre Selbständigkeit. Die Nichterfüllung des Pittsburger Vertrages (1917) und die dauernde Bevormundung durch Prag hat nun ein legales und stabiles Ende. Die Slowaken erkaufen ihre Selbständigkeit mit manchem wirtschaftlichen Nachteil.
2001 Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonts zahlt in mehreren Raten Lohnersatzleistungen und Entschädigungen an verschiedene Gruppen von Tschechen, die Ansprüche aufgrund früherer Benachteiligung stellen und mit amerikanischen Sammelklagen durchzusetzen versuchten. ML Die letzte Rate (von insgesamt bis zu 2500 €uro pro Person) wird 2003 ausgezahlt.
2002 Im Präsidentschaftswahlkampf im Frühjahr 2002 vergreift sich der Präsidentschaftskandidat Zeman zu der Behauptung, die Sudetendeutschen seien „die Fünfte Kolonne Hitlers“ gewesen und hätten den Tschechoslowakischen Staat verraten. Darauf hätte nach damals geltendem Recht die Todesstrafe gestanden. Mit der Entrechtung, Enteignung und Vertreibung seien sie also noch recht milde davongekommen. Gegen die wissenschaftlich gesicherte Zahl von ca 241000 Todesopfern der Vertreibung werden in der öffentlichen Diskussion von den Tschechen frei erfundene Opferzahlen von „einigen Zehntausend“ aus der Zeit der Wilden Vertreibungen genannt. Die Hungerlager werden völlig außer acht gelassen.
Außerdem wird wahrheitswidrig von tschechischer Seite ins Feld geführt, die Vertreibung der Sudetendeutschen – wie die Vertreibung der Ostdeutschen insgesamt – aus ihren zum Deutschen Reich gehörigen Heimatländern (einschließlich deren völkerrechtswidriger Okkupation und Annexion) sei ein Akt gerechter Rache und ein Quell des Friedens gewesen und außerdem durch das „Potsdamer Abkommen“ der Kriegssieger beschlossen gewesen. Die Tschechen hätten an diesen Beschlüssen keinen Anteil und hätten nur ihre Ausführung übernommen. ML
2003 Mares und Spidla schlagen versöhnlichere Töne an, in Tschechien wird sogar darüber geredet, daß man über eine Entschädigung von den Beneš-Dekreten besonders hart betroffener in Böhmen / Mähren verbliebener Sudetendeutscher nachdenken könne. Eine Behandlung bei der nächstmöglichen Sitzung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonts wird hintertrieben, um Zeit zu gewinnen und möglicherweise über diese erste (aber in Deutschlands Regierungskreisen überaus wirksame und einschläfernde) Geste Gras wachsen zu lassen.
Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfont ist übrigens die denkbar falscheste Adresse für die Entschädigung der Opfer tschechischer Willkür, denn dafür hätten die Tschechen zu zahlen und nicht die Deutschen – wie sowieso die Tschechen bzw. der Vertreiberstaat Tschechoslowakei – für die Entschädigung der Anspruchsteller zuständig wäre, da er ja das private Eigentum der Sudetendeutschen und das öffentliche Eigentum ihrer Gemeinden und des Deutschen Reiches entschädigungslos enteignete mit dem Vorwand, es für die Entschädigung der Opfer deutscher Unrechtshandlungen verwenden zu müssen.   ML
2003 Verschiedene Organe der Europäische Union lassen von verschiedenen Institutionen Gutachten anfertigen über die EU-Fähigkeit der Beitrittskandidaten, insbesondere über die Fortgeltung der Beneš-Dekrete und den Eintritt Tschechiens in die EU.
Trotz heftiger Abwehrversuche der Sudetendeutschen mit entgegenstehenden Rechtsgutachten beschließt das EU-Parlament (gegen 49 Stimmen, höchste Zahl von Gegenstimmen aller 10 Beitrittskandidaten) die Aufnahme der Tschechischen Republik in die EU. Damit ist das fortwirkende Unrecht von entschädigungsloser Entrechtung, Enteignung und Vertreibung als Pestbazillus in das Rechts- und Wertesystem der EU aufgenommen. Der Völkermörder Beneš hat seinen Triumph, die Reaktionäre in Tschechien, allen voran die Kommunisten, wollen ihn per Gesetz zum „Verdienten Bürger des Staates“ machen – diese Ehrung wurde bereits Masaryk zuteil. ML
   
   
   

Abgeschlossen 1954-01-31, als Tabelle erfaßt,
ergänzt und mit Hintergrundinformationen ausgestattet von ML 2003-09 ff.