Protokoll der Potsdamer Sieger-Beschlüsse
(fälschlich als Abkommen bezeichnet)
Für Kommentierungen suche ich kundige Mitarbeiter! ML 2001-01-12
Ein Abkommen setzt voraus, daß die von der Materie Betroffenen
Gelegenheit hatten, an den Verhandlungen teilzunehmen, und daß sie dem Ergebnis
wenn auch zähneknirschend zugestimmt haben.
Bei der Konferenz der Sieger im Schloß Cäcilienhof in Potsdam kann natürlich davon
keine Rede sein. Weder waren deutsche Bevollmächtigte bei den Verabredungen der Sieger
zugegen noch haben jemals hierzu legitimierte deutsche Politiker eine Zustimmung gegeben.
Die dort entstandenen Texte sind rechtlich nichts anderes als Siegerwillkür, vergleichbar
mit Abmachungen von Gangstern über die Verteilung der Beute aus einem Banküberfall.
Den Protokollen der Siegermächte fehlt jedes Merkmal völkerrechtlicher Verbindlichkeit.
ML 2001-09-22
zum Text nach der Verlautbarung des Deutschen Bundestages
Interessant erscheint mir, daß einmal die Rede ist von der »Umsiedlung von Deutschen,
die in Polen ... verblieben sind«. Und im Gegensatz zum Nördlichen Ostpreußen, das
durch die drei Sieger einmütig der Sowjetunion zugesprochen wird, werden die Ostdeutschen
Länder lediglich unter die Verwaltung des Polnischen Staates gestellt. Also bietet nicht
einmal dieses Dokument der Siegerwillkür irgendeine Handhabe dafür, daß Polen die
Deutschen aus ihren Heimatländern Ostpreußen, Danzig, Pommern, Grenzmark
Posen-Westpreußen, Ostbrandenburg, Ober- und Niederschlesien vertreibt!
Kann man vielleicht noch einsehen, daß die Sieger infolge Benes jahrelanger
Agitation das zum Deutschen Reich gehörige Sudetenland entgegen dem Völkerrecht schon
wieder der Tschechoslowakei zurechnen, so ist doch eindeutig erkennbar, daß die
Ostdeutschen Länder (mit o.g. Ausnahme des Nördlichen Ostpreußens) nicht Polen sind,
sondern nur dem polnischen Staat zur Verwaltung unterstellt werden. Damit ist keine
Umsiedlung der Bevölkerung gerechtfertigt oder angeordnet, geschweige denn eine
mörderische Vertreibung und Verhinderung ihrer Rückkehr!
Der entscheidende Passus aus Abschnitt IX Polen lautet:
»Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung,
daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz
zurückgestellt werden soll. Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein,
daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens die früher deutschen Gebiete
östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort
die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße
entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles
Ostpreußens, der nicht unter die Verwaltung der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen
gestellt wird, und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig unter
die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der
sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen.«
und weiter:
XIII.
Ordnungsgemäße Überführung deutscher Bevölkerungsteile
»Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen über die Ausweisung
Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage
unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen
Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, Tschechoslowakei und Ungarn
zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin
überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer
und humaner Weise erfolgen soll.«
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Selbst wenn Polen und die Tschechoslowakei die in dem Protokoll von Potsdam zum Ausdruck kommende Siegerwillkür für völkerrechtliche Verpflichtung ansehen wollten, müssen die Vertreiberstaaten sich doch vorhalten lassen, zwar nicht dem Geiste, aber dem Wortlaut des Potsdamer Protokolles zuwidergehandelt zu haben.
1
Polen besetzte nicht nur Swinemünde, sondern entgegen den Potsdamer Siegerbestimmungen
auch die Großstadt Stettin, die eindeutig westlich der Oder liegt. Zu diesem Zwecke wurde
eine weitere Fläche von etwa 50 km Länge und bis zu 20 km Breite (insgesamt etwa 500
km²) durch Polen annektiert.
2
Eine Ausweisung der deutschen Bevölkerung aus ihren unter polnische Verwaltung gestellten
Heimatländern läßt sich aus dem Wortlaut der Siegerbeschlüsse nicht herleiten. Sie ist
und bleibt völkerrechtswidriger Völkermord.
3
Eine Umsiedlung von in Polen zurückgebliebenen Deutschen sollte in
ordnungsgemäßer und humaner Weise durchgeführt werden. Welchen Begriff hatten
Bene und Bierut und die anderen Verantwortlichen in den Vertreiberstaaten von
Ordnung und Humanität? Welchen haben diejenigen, die jetzt, 2003, so lautstark den
Völkermord an den Ost-, Südost- und Sudetendeutschen als gerecht und als Quell des
Friedens bezeichnen?
ML 2003-09-22