Slowakei hebt Teile der Bene-Dekrete für deutsche Minderheit auf
Restitution von Grund und Boden gesetzlich neu geregelt
16. September 2003
Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) weist auf
eine Novelle des ehemaligen tschechoslowakischen Bodengesetzes Nr. 229 aus dem Jahre 1991
in der Slowakei hin, die es nunmehr auch den Angehörigen der deutschen Minderheit in der
Slowakei ermöglicht, den auf Grundlage der Bene-Dekrete
Nr. 12 und 108 konfiszierten Grund und Boden
zurückzuerhalten. Bisher war der 1945 durch die Bene-Dekrete enteignete Boden vom
Restitutionsprogramm ausgeschlossen, weil nur jener Grund und Boden an die früheren
Besitzer zurückgegeben wurde, der nach der kommunistischen Machtübernahme von 1948
konfisziert wurde.
Nunmehr hat das Slowakische Verfassungsgericht eine Novelle der Restitutionsgesetzgebung
von 1991 verlangt, weil das Bodengesetz 229/1991 der Verfassung der Slowakischen Republik
widerspricht. Die Slowakische Verfassung garantiert nämlich allen Bürgern den Schutz des
Privateigentums und dieselben Rechte, unabhängig von deren ethnischer, rassischer,
religiöser und politischer Zugehörigkeit. Das novellierte Gesetz Nr. 172/2003 sieht eine
Restitution von Grund und Boden vor, der infolge politischer Verfolgung durch
Kollektivschuld und unter Mißachtung der Menschenrechte im Rahmen der Bene-Dekrete Nr. 12 und 108
enteignet worden war.
Die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Slowakei sind bisher durch die
Bestimmungen der Bene-Dekrete als Volksgruppe diskriminiert worden, weil sie von der
Restitutionsgesetzgebung ausgeschlossen waren und nicht dieselben Rechte in Anspruch
nehmen konnten, wie alle anderen Bürger der Slowakischen Republik. Der Verband der
volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) begrüßt das neue Gesetz
Nr.172/2003, weil damit vom slowakischen Gesetzgeber endlich ein wichtiger Schritt gegen
die Diskriminierung der deutschen Minderheit in der Slowakei gesetzt wurde. Der VLÖ hat
in Brüssel immer wieder betont, daß die Diskriminierung einer ethnischen Minderheit die
EU-Aufnahmekriterien von Kopenhagen verletzt.
Die Aufhebung der Bene-Dekrete Nr. 12 und 108 sollte nach Meinung des VLÖ nun endlich auch in Tschechien
nach slowakischem Beispiel durchgeführt werden. Die slowakische Novelle ist zudem ein
weiterer Beweis für die nach wie vor bestehende Rechtsgültigkeit der Bene-Dekrete,
die dem Gemeinschaftsrecht in der EU widersprechen.
Das novellierte Gesetz bezieht sich aber nur auf slowakische Staatsbürger deutscher
Nationalität, nicht aber auf die 1945/46 vertriebenen Karpatendeutschen, die keine
slowakischen Staatsbürger sind. Die Anmeldefrist endet mit 31.Dezember 2004.
Spätestens nach dem EU-Beitritt der Slowakei ist eine
Benachteiligung von EU-Bürgern aufgrund der Staatsbürgerschaft nicht mehr möglich!
Nr.: 2003006 Aussendung 2003-09-16:
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Bundesverband
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Telefon: 01 / 718 59 05, 710 91 50 - Fax: 01 / 718 59 05 20
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www.vloe.at vloe@chello.at
Übrigens: Der EU-Beitritt der Slowakischen Republik ist verbrieft für den 1. Mai 2004. Ab dann haben die Karpathendeutschen also 8 Monate Zeit, um ihr Eigentum an Grund und Boden zurückzufordern. ML 2004-01-02
Siehe aber auch die Meldung über eine neue Verschärfung des Restitutionsgesetzes 2004-01-09 ML.