Slowakei hebt Teile der Beneš-Dekrete für deutsche Minderheit auf
Restitution von Grund und Boden gesetzlich neu geregelt
16. September 2003
Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) weist auf eine Novelle des ehemaligen tschechoslowakischen Bodengesetzes Nr. 229 aus dem Jahre 1991 in der Slowakei hin, die es nunmehr auch den Angehörigen der deutschen Minderheit in der Slowakei ermöglicht, den auf Grundlage der Beneš-Dekrete Nr. 12 und 108 konfiszierten Grund und Boden zurückzuerhalten. Bisher war der 1945 durch die Beneš-Dekrete enteignete Boden vom Restitutionsprogramm ausgeschlossen, weil nur jener Grund und Boden an die früheren Besitzer zurückgegeben wurde, der nach der kommunistischen Machtübernahme von 1948 konfisziert wurde.
Nunmehr hat das Slowakische Verfassungsgericht eine Novelle der Restitutionsgesetzgebung von 1991 verlangt, weil das Bodengesetz 229/1991 der Verfassung der Slowakischen Republik widerspricht. Die Slowakische Verfassung garantiert nämlich allen Bürgern den Schutz des Privateigentums und dieselben Rechte, unabhängig von deren ethnischer, rassischer, religiöser und politischer Zugehörigkeit. Das novellierte Gesetz Nr. 172/2003 sieht eine Restitution von Grund und Boden vor, der infolge politischer Verfolgung durch Kollektivschuld und unter Mißachtung der Menschenrechte im Rahmen der Beneš-Dekrete Nr. 12 und 108 enteignet worden war.
Die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Slowakei sind bisher durch die Bestimmungen der Beneš-Dekrete als Volksgruppe diskriminiert worden, weil sie von der Restitutionsgesetzgebung ausgeschlossen waren und nicht dieselben Rechte in Anspruch nehmen konnten, wie alle anderen Bürger der Slowakischen Republik. Der Verband der volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs (VLÖ) begrüßt das neue Gesetz Nr.172/2003, weil damit vom slowakischen Gesetzgeber endlich ein wichtiger Schritt gegen die Diskriminierung der deutschen Minderheit in der Slowakei gesetzt wurde. Der VLÖ hat in Brüssel immer wieder betont, daß die Diskriminierung einer ethnischen Minderheit die EU-Aufnahmekriterien von Kopenhagen verletzt.
Die Aufhebung der Beneš-Dekrete Nr. 12 und 108 sollte nach Meinung des VLÖ nun endlich auch in Tschechien nach slowakischem Beispiel durchgeführt werden. Die slowakische Novelle ist zudem ein weiterer Beweis für die nach wie vor bestehende Rechtsgültigkeit der Beneš-Dekrete, die dem Gemeinschaftsrecht in der EU widersprechen.
Das novellierte Gesetz bezieht sich aber nur auf slowakische Staatsbürger deutscher Nationalität, nicht aber auf die 1945/46 vertriebenen Karpatendeutschen, die keine slowakischen Staatsbürger sind. Die Anmeldefrist endet mit 31.Dezember 2004.
Spätestens nach dem EU-Beitritt der Slowakei ist eine Benachteiligung von EU-Bürgern aufgrund der Staatsbürgerschaft nicht mehr möglich!

Nr.: 2003006 Aussendung 2003-09-16:
Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Österreichs
Bundesverband
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Übrigens: Der EU-Beitritt der Slowakischen Republik ist verbrieft für den 1. Mai 2004. Ab dann haben die Karpathendeutschen also 8 Monate Zeit, um ihr Eigentum an Grund und Boden zurückzufordern. ML 2004-01-02

Siehe aber auch die Meldung über eine neue Verschärfung des Restitutionsgesetzes 2004-01-09 ML.