Verzicht? Nein!

Denn eine echte Völkerversöhnung kann es nur geben, wenn sie sich nicht nur in Worten ausdrückt, sondern auch durch Taten verwirklicht. Der einzige Maßstab für eine Tat der echten Völkerversöhnung ist die Gerechtigkeit gegenüber jedermann. Was bedeutet in unserem Falle Gerechtigkeit?
Gerechtigkeit bedeutet die Wiedergutmachung des Unrechtes, das durch die Heimatvertreibung geschaffen wurde. Es bedeutet konkret die Rückgabe der geraubten sudetendeutschen Heimatgebiete anm das sudetendeutsche Heimatvolk. Das ist die Grundvoraussetzung für einenechten Ausgkleich zwischen Deutschen und Tschechen, denn die Völkerrechtliche und die staatsrechtliche Form einer staatspolitischen Lösung wird sich dann aus der weltpolitischen Situation und aus der volkspolitischen Willenskundgebung der beiden Völker selbst ergeben.
Das bedeutet nicht primär die Forderung nach einer Verschiebung der Staatsgrenzen, denn Staatsgrenzen alter Art lehnen wir für ein vereinigtes, friedliches und auf Freiheit und Gerechtigkeit aufgebautes Europa als eine Institution der Vergangenenheit ab. Nur wer bereit ist, für die Zukunft Europas grundsätzlich auf Grenzen alten Stils zu verzichten, kann mit uns die Berliner Mauer und den Todesstreifen des Eisernen Vorhanges als Werke der Unmenschlichkeit, ja der Hölle erkennen, die gemeinsam und endgültig überwunden werden müssen.
Die Heimatgebiete des deutschen Volkes, aus denen es 1945 vertrieben wurde, sind, solange die Anspruchsberechtigten und ihre Erben leben und so lange sie durch ihre legitime Vertretung auf diese Gebiete nicht verzichtet haben, rechtens deutsches Volksgebiet. Niemand auf der Welt hat das Recht, im Namen der Anspruchsberechtigten auf diese Volksgebiete zu verzichten.

"Verzicht nein! (Aus der Rede des Sprechers bei der Großkundgebung des Sudetendeutschen Tages in Nürnberg, in: Mitteilungsblatt der sudetendeutschen Landsmannschaft, Folge 5/6, 1964, S.9, in: Hessisches Hauptarchiv Abt. 504 Nr. 3327)"

Wiedergegeben nach dem Faksimile Dok.39 im Heft "Vom Neubürger zum Mitbürger", Wiesbaden 1992. Was hier unterstrichen ist, war auf der Vorlage gesperrt. Das Fagezeichen hinter "Verzicht" sowie die Unterteilung in Absätze wurde vom Bearbeiter vorgenommen.                  ML 2000-09-12