USA räumen Zivilistentötungen im Korea-Krieg ein
WASHINGTON
Die US-Armee hat erstmals offiziell eingeräumt, daß amerikanische Soldaten zu Beginn des Koreakriegs eine „unbekannte Zahl“ von Flüchtlingen getötet haben.
Gleichzeitig wurde aber bekräftigt, es gebe keine Belege dafür, daß es bei den Übergriffen vom 26. bis. 29. Juli 1950 einen Schießbefehl gegeben habe. Überlebende des sogenannten „Massakers von No Gun Ri“ reagierten empört und sprachen von einem Versuch der US-Armee, sich von Schuld reinzuwaschen. Sie forderten eine offizielle Entschuldigung und Entschädigungen, die es aber nicht gab.
US-Präsident Bill Clinton drückte sein tiefes Bedauern darüber aus, daß koreanische Zivilpersonen bei No Gun Ri ums Leben kamen. Die nach 15monatigen Ermittlungen veröffentlichten Erkenntnisse der Armee erinnerten schmerzlich an die Tragödien des Krieges, sagte er. Eine Entschuldigung äußerte Clinton aber nicht. Sein Bedauern will er der südkoreanischen Regierung übermitteln.
(AP)(Tagespresse 2001-01-13)

Was soll man dazu denn noch sagen? Soll man von den Nachfolgern der kommunistischen Regierungen in Mitteleuropa mehr verlangen als von den „Freunden“ über dem großen Teich?
Aber: hat es denn jemals ein Bedauern der Amerikaner oder Franzosen gegeben für den von ihrem Militär auf obersten Befehl durchgeführten Massenmord an deutschen Kriegsgefangenen? (Siehe: James Baques „Der geplante Tod“). Es ist eine traurige, erschreckende, empörende und beschämende Tatsache: in den amerikanischen Vernichtungslagern kamen nach der Kapitulation der Wehrmacht mehr deutsche Soldaten ums Leben als in allen schweren Kämpfen an der Westfront nach der alliierten Landung in der Normandie!
Nach Cornelian Ryans Kriegsbericht „Der längste Tag“ (Invasion in der Normandie) hatte ein deutscher Frontsoldat in den frühen sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts bei einer deutschen Staatanwaltschaft Anzeige erstattet gegen die Massenmörder, von denen Ryan berichtete, daß sie eine große Gruppe deutscher Gefangener in den Dünen geköpft hatten. Die deutsche Staatsanwaltschaft nahm aber die Anzeige nicht an, weil „kein öffentliches Interesse“ an dieser Strafverfolgung bestehe.
Solange im Westen wie im Osten die Deutschen rechtlos sind und nur als Melkkuh herhalten sollen, solange die deutschen Opfer nicht als solche bezeichnet werden dürfen und solange die Zwangsarbeiter in französischen Bergwerken kein Recht auf Entschädigung bzw. gerechten Lohn haben, so lange brauchen die Deutschen sich nicht zu wundern, daß die ehemals kommunistisch unterdrückten Staaten sich weigern, auch gegen Deutsche Gerechtigkeit walten zu lassen.
ML 2000-01-13