Kulturpolitische Korrespodenz 1079 Seite 2 (1999­06­15)

Die sterblichen Überreste 1945 ermordeter Sudetendeutscher sollen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Pilsen im Duppauer Gebirge/Böhmen nach mehr als 50 Jahren ausgegraben werden. Es gebe, so ist einem Artikel der Chemnitzer "Freien Presse" vom 13.Februar 1999 zu entnehmen, den begründeten Verdacht, daß die 30 Sudetendeutschen aus der Ortschaft Totzau bei Karlsbad im Juni 1945 regelrecht hingerichtet worden seien. In Totzau hatten am 25. Mai 1945 zwei mutmaßliche Nazis, die sich ihrer Festnahmen durch Flucht entziehen wollten, einen tschechischen Polizisten erschossen und einen zweiten schwer verletzt. Daraufhin wurde ein tschechisches Sonderkommando nach Totzau geschickt und über die Gemeinde das Standrecht verhängt. Das Beweismaterial für den Massenmord kommt aus Hof in Bayern und beruht auf den Aussagen "absolut glaubwürdiger Tatzeugen". Die Suche nach den Toten wird dadurch erschwert, daß das sudetendeutsche Dorf nach der Vertreibung seiner Bewohner dem Erdboden gleichgemacht wurde, allerdings lebt noch ein Totengräber von damals, der die Leichen 1945 begraben hat. Bemerkenswert an diesem Justizfall ist, daß hier erstmals ein Tatvorwurf der deutschen Seite aufgegriffen und geklärt werden soll. Bei ausreichender Beweislage will die Pilsener Staatsanwaltschaft Anklage gegen noch lebende Täter erheben. Noch bis vor wenigen Jahren wäre ein solches Vorgehen in Tschechien kaum zu erwarten gewesen.

Dieses Geschehen wird auch in vielen Leserbriefen im SL-Gästebuch, aber auch von XXXXXXXX ausführlich behandelt!

Siehe auch den Augenzeugenbericht über das Massaker!