Bundestag erhöht Renten für frühere DDR-Funktionäre
– lehnt aber Entschädigungen für Opfer des DDR-Unrechtsregimes ab!

BERLIN
• Rund zwei Millionen Angehörige der früheren DDR-Elite vom Volkspolizisten über den Hochschulprofessor bis zum Stasi-Offizier werden rückwirkend zum 1. Mai 1999 zum Teil drastisch erhöhte Renten erhalten. Gegen die Stimmen von CDU/CSU, FDP und PDS beschloß der Bundestag am Freitag ein entsprechendes Gesetz und folgte damit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Rücknahme früherer Rentenkürzungen für ehemalige Angehörige der politischen und wissenschaftlichen DDR-Elite war im April 1999 vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben worden.
Zuvor hatte der Bundestag mit seiner rot-grünen Mehrheit einen Gesetzentwurf der CDU/CSU abgelehnt, die Entschädigung für ehemalige DDR-Häftlinge von jetzt 600 auf 1000 Mark je Monat rechtstaatwidriger Haft zu erhöhen und für alle Opfer des SED-Regimes eine monatliche "Ehrenpension" von 1000 Mark zu zahlen. (AP)

zu lesen in der HNA 116 auf Seite 2 unten. 2001-05-19
Ich wüßte gerne, wie die Abgeordneten der Regierungsparteien das mit ihrem Gewissen vereinbaren. Aber "Gewissen" scheint für die sowieso ein Fremdwort zu sein.   
ML 2001-05-19

dpa-Meldung  2001-06-16: Vermittlungsausschuß
Höhere Rente für Opfer des SED-Regimes
(Nicht im dpa-Wortlaut!)
In die Diskussion um die Opferrenten scheint einen Monat später doch wieder Bewegung gekommen zu sein. Mehrere Bundesländer haben sich im Vermittlungsausschuß für Verbesserungen für die Opfer eingesetzt. Es wird wohl auf einen pauschalen Zuschlag auf ihre Renten hinauslaufen.
Weitere Mitteilung zu gegebener Zeit. ML

dpa-Meldung 2001-06-21:  Verbesserungen so gut wie beschlossen
Mehr Rente für SED-Opfer
(Nicht im dpa-Wortlaut!)
Der Vermittlungsausschuß von Bundesrat und Bundestag hat sich 2001-06-20 darauf verständigt, daß die Bezüge der SED- und Stasi-Opfer sich künftig mindestens an den besten Einkommen orientieren sollen, die sie in den letzten drei Jahren in der DDR bezogen haben.
ML 2001-06-21

AP-Meldung 2001-06-23 (nicht wörtlich):
Weniger Geld für Ex-Stasi-Leute rechtens.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, daß den von Bundes- und Landesverwaltungen übernommenen ehemaligen Stasi-Mitarbeitern die dortigen Arbeitsjahre nicht auf ihr Besoldungs-Dienstalter angerechnet werden. Dadurch sind die Bezüge dieser Personen deutlich geringer als die anderer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.
Wieso diese Regelung für tätige Mitarbeiter gilt, nicht aber für Pensionäre rechtens sei, das soll mir mal ein Verfassungsrichter begreiflich machen. Ich sehe immer wieder, daß die Herrschaften in der roten Robe sich vom Volke schon sehr weit entfernt haben! Oder weiß dort in Karlsruhe wiedermal eine Hand nicht, was die andere tut? ML 2001-06-23