Sudetendeutscher Pressedienst (SdP)
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Übergabe einer PETITION an das österreichische Parlament !

Wien, am 26.11.2000

Liebe Besucher in www.mitteleuropa.de!

Wir erlauben uns, Sie davon zu verständigen, daß am MITTWOCH, dem 29. November 2000, die Übergabe von über 24.000 Unterschriften, die von der Plattform für Menschenrechte als Unterstützung einer Petition für die Aufhebung der Benes-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen an das Österreichische Parlament gesammelt wurden, dem Herrn Präsidenten Dr. Heinz FISCHER erfolgen wird.

Die Unterschriftenlisten werden in einer Original-Vertreibungskiste und von einer Vertriebenenfamilie mit einem Pferdefuhrwerk von Simmering, über den Rennweg und den Ring zum Parlament gebracht. Der Wagen wird um ca. 14 Uhr beim Parlament eintreffen, und um 14.30 Uhr werden die Petitions-Unterstützungslisten Herrn Präsident Dr. Heinz FISCHER übergeben.

Gerhard Zeihsel, Bundespressereferent
Rückfragen : Tel. 718 59 19, Fax 718 59 23, SLÖ - Bundesgeschäftsstelle, 1030 Wien, Steingasse 25

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Petition an die Österreichische Bundesregierung

Die Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union hat durch ihr Parlament erneut die Bedeutung unterstrichen, die dem Schutz der Minderheiten und der Förderung ihrer Grundfreiheiten beizumessen ist.

Die Tschechische Republik und die Republik Slowenien lehnen hingegen die Annullierung der Unrechtsdekrete ab, auf deren Grundlage jene Verbrechen an Altösterreichern deutscher Muttersprache, einschließlich der massenhaften Vertreibung, der Enteignung, der Ermordung und der Zwangsarbeit begangen worden sind. Dies geschieht aus dem offensichtlichen Grund, sich der Verantwortung für Eigentumsrückstellung und Entschädigung und der Wiederherstellung des Rechtszustandes zu entziehen.

Damit weigern sich die Tschechische Republik und die Republik Slowenien, den gültigen Völkerrechtsnormen zu entsprechen, welche durch die Vereinten Nationen, die Europäische Gemeinschaft und andere internationale Gremien formuliert wurden und die menschenrechtliche Grundlage bilden, auf der das Gebäude der Europäischen Union errichtet wurde.

Derzeit streben die Tschechische Republik und die Republik Slowenien die Aufnahme in die Europäische Union an. Es ist unvorstellbar, daß die EU ihre erklärten Rechtspositionen verläßt und die genannten Staaten noch vor Aufhebung der Unrechtsgesetze in die Gemeinschaft aufnehmen wird.

Angesichts dessen ersuchen die Unterzeichner die österreichische Bundesregierung, ihre Schutzfunktion gegenüber den Heimatvertriebenen wahrzunehmen, welche maßgeblich mitgeholfen haben, die Republik Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufzubauen und loyale Staatsbürger waren und sind.

Die österreichische Bundesregierung wolle daher von ihrem Vetorecht gegen den Beitritt der Tschechischen Republik und der Republik Slowenien solange Gebrauch machen, bis die Aufhebung der Unrechtsgesetze noch vor dem Beitritt vollzogen ist.

Dieser Aufruf stammt vom Verband Volksdeutscher Landsmannschaften in Österreich.
Übermittelt von Gerhard Hanak 2000-11-26.