Liebe Leser!

Der „Mährische Ausgleich“ jährt sich bald zum 100sten Male.

Was gedenken Sie zu tun?

Wissen Sie von Unternehmungen aus Kreisen der aus Mähren vertriebenen Deutschen, den Landsmannschaften, Institutionen, Universitäten, Parteien und Verbänden?

Nach meiner Auffassung ist der Mährische Ausgleich ein auch heute noch leuchtendes Beispiel für die Möglichkeiten zur Beruhigung schwelender Nationalitätenkonflikte.

Darum würde ich mich gerne einsetzen dafür, daß dieses geschichtliche Ereignis gebührend zur Geltung gebracht wird.

Meine bisherigen Beiträge sind hier nachzulesen:

maehr-ausgl01.htm (Kurzfassung der Inhalte der Gesetzgebung)

bz0197.htm (Ilse Reiter, 2004)
2006-01-09 auf Wunsch der Autorin ersetzt durch folgende Verknüpfung:
Ilse Reiter,
Die autochthonen Volksgruppen Österreichs. Ein Überblick über die Rechtslage von 1848 bis in die Gegenwart, in:
http://www.rewi.hu-berlin.de/FHI/01_08/reiter.htm (2001-08-14).

bhb1975-111.htm (Reinhard Pozorny, 1975)

Ich wäre Ihnen sehr dankbar für jeden Hinweis auf andere Planungen, ich will auch gerne hier in ME Platz für weitere Veröffentlichungen bereitstellen.

Bitte schreiben Sie mir!

Markwart Lindenthal 2004-11-10

Eine Diskussion zum Thema Mährischer Ausgleich ist zu lesen unter der Adresse: http://gerda.univie.ac.at/fv-jus/forum/viewtopic.php?t=28979&sid=69086e95a7a13419da174d289a412aed

Wollen Sie eine Einführung lesen?

Horst Glassl: Nationale Autonomie im Vielvölkerstaat. Der Mährische Ausgleich (2005-04-24)

Gesetz vom 27. November 1905, LGBl. 1 von 1906,
wirksam für die Markgrafschaft Mähren und die mährischen Enklaven in Schlesien

Landesgesetz vom 27. November 1905, LGBl. 2 von 1906,
wirksam für die Markgrafschaft Mähren und die mährischen Enklaven in Schlesien,
mit welchem eine neue Landtagswahlordnung erlassen wird

Mährisches Landesgesetz vom 27. November 1905, LGBl.  3 von 1906,
wirksam für die Markgrafschaft Mähren und die mährischen Enklaven in Schlesien,
betreffend die Regelung des Gebrauches beider Landessprachen bei den autonomen Behörden

Auszug aus dem Mährischen Landesgesetz vom 27. November 1905, LGBl Nr. 4 von 1906
über die nationale Trennung der Schulaufsichtsbehörden

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