Aus dem Gästebuch der SL Baden-Württemberg:

52  2001-01-26  Loizidou

Nach dem geltenden Völkerrecht sind Völkermorde und Vertreibungen, egal mit welchen Mitteln sie erreicht werden, Menschenrechtsverletzungen höchsten Grades und müssen, wenn möglich, geahndet und rückgängig gemacht werden.
Dies trifft für die meisten Vertreibungen in Europa im 20. Jahrhundert nicht zu, schon gar nicht für die zahlenmäßig größte Vertreibung von 15 Millionen Deutschen aus den deutschen Ostgebieten. Die Formulierung von Menschenrechten und die Einsetzung von Gremien und Gerichtshöfen, die Verletzungen feststellen, verurteilen und ahnden, hielt mit der Schnelligkeit immer neuer, schrecklicher Menschenrechtsverletzungen nicht Schritt.
Inzwischen wurde ein Europäischer Gerichtshof und ein Internationaler Gerichtshof gegründet, die verschiedene Aufgaben haben. Der Internationale Gerichtshof spricht Recht, wenn der Kläger zuvor ein Verfahren vor einem nationalen Gerichtshof angestrengt und verloren hat.

Ein Fall vor dem Internationalen Gerichtshof gibt Hoffnung, Menschenrechtsverletzungen zukünftig angemessen zu ahnden.
Frau Loizidou, eine Landbesitzerin aus dem Norden Zyperns, verlor große Besitzungen durch Enteignung und Vertreibung durch den türkischen Staat. Sie klagte beim türkischen Gerichtshof auf Rückgabe und Entschädigung und verlor das Verfahren. Begründung der Klageabweisung: „Der türkische Staat sei juristisch für den nördlichen Teil Zyperns nicht zuständig.“
Frau Loizidou erhob nun Klage beim Internationalen Gerichtshof und gewann das Verfahren. Das Urteil wurde begründet: „Die Türkei ist seit 1985 der Internationalen Menschenrechtskonvention beigetreten. Damit haftet sie auch für Vertreibungen und Schäden in ihrem Verwaltungsgebiet Nordzypern.“ Die Türkei wurde verurteilt, jährlich rückwirkend eine Entschädigung von 1,5 Millionen türkische Lira an die Klägerin zu zahlen. Vollstrecker des Urteils ist der Ministerrat des Europarates.
Nicht geklärt blieb die Frage: Wie lange besteht eine Eigentumsoption?

Da die Formulierung und Durchsetzung der Menschenrechte mit der Zunahme an Menschenrechtsverletzungen nicht Schritt hält, sind die bisher geschaffenen Einrichtungen und Formulierungen ständig zu überprüfen. Die heute gültige Menschenrechtskonvention ist nach Meinung vieler Experten nicht ausreichend und müßte der Realität angeglichen werden. Ihre Anwendung darf sich nicht nur auf Menschenrechtsverletzungen ab ihrem Inkrafttreten erstrecken, wie dies die geplante Grundrechtscharta der Europäischen Union tut. Halbherzige Lösungen dienen nicht der Befriedung ethnischer Gruppen, deren Rechte grob verletzt wurden.

Wer weiß mehr darüber zu berichten?
Was ist aus diesem Fall übertragbar auf die Deutschen Heimatvertriebenen?