Greueltaten an deutschen Zivilisten
Schwere Verstöße anderer gegen das Völkerrecht.
Mit Recht prangert Prof. Lanz die Schändung deutscher Friedhöfe und die systematische Ausradierung aller deutschen Spuren in den ehemaligen Ostgebieten an. Überhaupt sind unsere östlichen Nachban von einer Vergangenheitsbewältigung noch meilenweit entfernt, während wir Deutschen durch Anerkennung der Ostgrenzen (Gebietsverluste von der Größe der Beneluxländer plus Dänemark), die Hinnahme der Vertreibung und Enteignung von über 13 Millionen unserer Landsleute (wobei mehr als 2 Millionen umkamen), durch riesige Entschädigungen und Entschuldigungen für Untaten Nazideutschlands ein bislang wohl weiltweit einmaliges Beispiel für Versöhnungsbereitschaft und Vergangenheitsbewältigung gesetzt haben.
Für die schweren Verstöße anderer gegen das Völkerrecht ist ebenso wie für die hunderttausendfachen Greueltaten und Menschenrechtsverletzungen gegenüber den deutschen Kriegsgefangenen nicht ein einziger der Verantwortlichen (Stalin, Churchill, Truman, Eisenhower, Benesch u.a.) oder der Täter zur Rechenschaft gezogen worden. Vor allem im sowjetischen Machtbereich waren die Ereignisse tabu oder wurden verfälscht oder beschönigt; die Schuld der Täter sollte mit der Erinnerung an die ostdeutsche Vergangenheit (z.B. Ortsnamen) verdrängt werden.
Geändert hat sich daran bis heute wenig. Selbst unsere Politiker und Medien nehmen ihre Verpflichtung zur Erinnerung, zum Gedenken und zur Mahnung hinsichtlich der deutschen Opfer kaum wahr. Die Täter(nationen) sollen "geschont" werden auf Kosten der Opfer. Gedenktage, Erinnerungsstätten, Denkmäler und Dokumentationszentren brauchen jedoch nicht nur die Holocaustopfer oder die Opfer von Warschau, Oradour oder Lidice – eine selektive Erinnerung darf es nicht geben!
Leserbrief in der HNA 66, Seite 31, 2000-03-18
Reinhard Ulmar, Hannoversch Münden.