Greueltaten an deutschen Zivilisten
Schwere Verstöße anderer gegen das Völkerrecht.
Mit Recht prangert Prof. Lanz die Schändung
deutscher Friedhöfe und die systematische Ausradierung aller deutschen Spuren in den
ehemaligen Ostgebieten an. Überhaupt sind unsere östlichen Nachban von einer
Vergangenheitsbewältigung noch meilenweit entfernt, während wir Deutschen durch
Anerkennung der Ostgrenzen (Gebietsverluste von der Größe der Beneluxländer plus
Dänemark), die Hinnahme der Vertreibung und Enteignung von über 13 Millionen unserer
Landsleute (wobei mehr als 2 Millionen umkamen), durch riesige Entschädigungen und
Entschuldigungen für Untaten Nazideutschlands ein bislang wohl weiltweit einmaliges
Beispiel für Versöhnungsbereitschaft und Vergangenheitsbewältigung gesetzt haben.
Für die schweren Verstöße anderer gegen das Völkerrecht ist ebenso wie für die
hunderttausendfachen Greueltaten und Menschenrechtsverletzungen gegenüber den deutschen
Kriegsgefangenen nicht ein einziger der Verantwortlichen (Stalin, Churchill, Truman,
Eisenhower, Benesch u.a.) oder der Täter zur Rechenschaft gezogen worden. Vor allem im
sowjetischen Machtbereich waren die Ereignisse tabu oder wurden verfälscht oder
beschönigt; die Schuld der Täter sollte mit der Erinnerung an die ostdeutsche
Vergangenheit (z.B. Ortsnamen) verdrängt werden.
Geändert hat sich daran bis heute wenig. Selbst unsere Politiker und Medien nehmen ihre
Verpflichtung zur Erinnerung, zum Gedenken und zur Mahnung hinsichtlich der deutschen
Opfer kaum wahr. Die Täter(nationen) sollen "geschont" werden auf Kosten der
Opfer. Gedenktage, Erinnerungsstätten, Denkmäler und Dokumentationszentren brauchen
jedoch nicht nur die Holocaustopfer oder die Opfer von Warschau, Oradour oder Lidice
eine selektive Erinnerung darf es nicht geben!
Leserbrief in der HNA 66, Seite 31, 2000-03-18
Reinhard Ulmar, Hannoversch Münden.