Frankfurter Allgemeine Zeitung 2002-12-14
Versäumnisse bei der Erweiterung
Das Europäische Parlament hat als Hüter der europäischen Rechtskultur versagt
Von Karl-Peter Schwarz
PRAG, 13. Dezember

Einen anschaulichen Kommentar zur Ost-Erweiterung der Europäischen Union setzte Jaroslav Abbé Libánský am 21. November auf Ackerland. In der Nähe der Zollstation Slavonice-Fratres plazierte der in Wien lebende tschechische Künstler zweihundert Gipsköpfe des ehemaligen tschechoslowakischen Präsidenten Edvard Beneš entlang der tschechisch-österreichischen Grenze.

Am Tag zuvor hatte das Europäische Parlament einen Entschließungsantrag angenommen, in dem einerseits festgestellt wird, „daß ethnisch bestimmte Maßnahmen, die zu einer kollektiven Vertreibung und Zerstörung kultureller Werte führen, eklatant gegen europäische Grundrechte und die gemeinsame Rechtskultur der Europäer“ verstoßen, und andererseits, daß die tschechoslowakischen „Präsidentendekrete aus der Sicht des EU-Rechts kein Hindernis für den EU-Beitritt“ sind. Jahrelang war die Debatte im Europäischen Parlament, die unter dem Schlagwort „Beneš-Dekrete“ geführt wurde, auf europäischer Ebene die einzige öffentliche Auseinandersetzung über die moralischen, politischen und rechtlichen Altlasten gewesen, die die Union durch die Aufnahme der postkommunistischen Länder importiert. Vorstöße von anderer Seite, dieses Thema zu „europäisieren“, wurden im Kreise der EU abgeblockt. Gegen den österreichischen Bundeskanzler Schüssel, den bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber und den früheren ungarischen Ministerpräsidenten Orbán wurde der Vorwurf erhoben, es käme ihnen nur darauf an, nationalstaatliche Interessen zu vertreten und ihre Klientel populistisch zu bedienen.

Das Europäische Parlament war über solche Unterstellungen erhaben. Die Ost-Erweiterung hatte ihm die Gelegenheit zu einem Beitrag verschafft, den niemand sonst hätte erbringen können und der für den inneren Zusammenhalt der Union mindestens so bedeutsam gewesen wäre wie die Liste, auf der die „Fortschritte“ der Beitrittskandidaten abgehakt wurden. Das Parlament hätte deutlich machen können, daß Europa als Gemeinwesen nicht nur gemeinsamer oder vereinbarer Gesetze bedarf, sondern auch eines moralischen Fundaments, eines Konsenses über die universelle Gültigkeit der Menschenrechte.

Am Anfang stand die Hoffnung, daß sich dieser Konsens in Europa im Zuge der Ost-Erweiterung gegenüber staatlichen Erinnerungsstrategien behaupten würde, für die der Respekt vor den Menschenrechten nur so weit in Betracht kommt, als er den eigenen nationalistischen Interessen nicht im Wege steht – und dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die nächste Erweiterungsrunde nach Südosteuropa ausgreifen wird, wo man sich der „ethnischen Säuberung“ zur gewaltsamen Lösung nationaler Konflikte noch vor wenigen Jahren bedient hat. Mittlerweile jedoch stellt sich die Frage, wie sich wohl ein Erweiterungskommissar Verheugen, der in den Beneš-Dekreten „kein Problem“ sieht und damit jenen Tschechen in den Rücken fällt, die sich seit vielen Jahren um eine ehrliche Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels ihrer Nationalgeschichte bemühen, zu den ethnisch motivierten Massakern im ehemaligen Jugoslawien verhalten wird. An den gegenüber Prag eingeschlagenen Kurs der EU-Kommission – was vor dem EU-Beitritt an Staatsverbrechen geschah, sei für die EU durchaus bedeutungslos und bedürfe weder strafrechtlicher Verfolgung noch einer unmißverständlichen Verurteilung – wird man sich in Belgrad und Zagreb noch gerne erinnern.

Die Debatte hatte sich diesmal ausschließlich an der Tschechischen Republik festgehakt. Zum Teil lag das daran, daß sich Prag durch Verweigerung des Dialogs mit den Vertriebenen und das freudige Bekenntnis der Ministerpräsidenten Zeman und Spidla zur „Notwendigkeit“ der Vertreibung zur „Sicherung des Friedens“ als Paukboden geradezu anbot. Nicht weniger aber trug dazu bei, daß man in Deutschland und in Österreich keine dauerhafte Lösung des Problemkreises Krieg und Vertreibung suchte, sondern einen Kompromiß zwischen unterschiedlichen Interessengruppen, unter denen die Vertriebenen zwar die schwächste darstellten, aber dennoch nicht zu vernachlässigen waren.

Die Beschränkung der Debatte auf die Tschechische Republik (nicht nur Polen und Slowenien, sondern auch die Slowakei blieben außer Betracht) verstärkte unter Europa-Parlamentariern den Verdacht, daß es den deutschen und österreichischen Abgeordneten weniger um Grundsätzliches als um die Bedienung bestimmter Wählergruppen gehen könnte. Der Dilettantismus mancher Abgeordneter tat ein übriges; am Ende traten dann auch noch Widersprüche in der Straßburger CDU/CSU-Fraktion zutage. Während die in einschlägigen Abwehrkämpfen erfahrene tschechische Diplomatie ihren Standpunkt geschickt präsentierte, schafften es die deutschen und österreichischen Abgeordneten nicht einmal, ihre mit der Materie wenig vertrauten Kollegen mit einem soliden Dossier zu versorgen.

Schließlich schob das überforderte Europäische Parlament seine Verantwortung auf externe Gutachter ab. Dem ging die fragwürdige Entscheidung voraus, die rechtlichen Aspekte der Beneš-Dekrete aus ihrem politischen und moralischen Umfeld zu lösen und aus der rechtlichen Analyse dann auch noch die Rechtspraxis auszuklammern. Der formale Reduktionismus wurde am Ende bis zu der Konsequenz getrieben, in der die Frage, ob Rechtsnormen nicht in erster Linie dazu da seien, Recht von Unrecht zu unterscheiden, bereits für juridisch unzulässig erklärt wird. Der Völkerrechtler Frowein, vom Europäischen Parlament als Gutachter bestellt, erinnerte in seiner Stellungnahme sogar selbst noch daran, daß das berüchtigte Gesetz Nr. 115/1946, das Verbrechen straffrei stellt, „die eine gerechte Vergeltung für Taten der Okkupanten oder ihrer Helfershelfer zum Ziele“ hatten, bewußt einem Führererlaß nachgebildet wurde: Hitler hatte Straffreiheit für alle Delikte verfügt, „die im Kampfe für die Erhaltung des Deutschtums in den sudetendeutschen Gebieten oder für ihre Heimkehr ins Reich“ begangen worden seien. Über ihr Straffreistellungsgesetz bringt die Tschechische Republik nun ein Element nationalsozialistischen Rechtsverständnisses durch die Hintertür in die Europäische Union ein. Das mag für die EU der Bürokraten „kein Problem“ darstellen, ansonsten aber wird man es als Rückschlag werten müssen.

Einem Antrag Daniel Cohn-Bendits ist die in Punkt 31 der Entschließung formulierte Empfehlung des Europäischen Parlaments zu verdanken, daß „von den derzeitigen und künftigen Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Europäische Erklärung unterzeichnet werden sollte, welche die gegenseitige Anerkennung der im und nach dem Zweiten Weltkrieg begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zum Inhalt hat. Das Parlament hätte die Möglichkeit gehabt, die Annahme einer solchen Erklärung zu Beginn der Beitrittsverhandlungen als Bedingung zu formulieren. Am Ende wurde daraus lediglich eine Empfehlung mit geringer Aussicht auf Berücksichtigung, denn für Prag besteht kein Grund, den kompromißlosen Kurs zur Verteidigung der Beneš-Dekrete zu ändern – er hat sich aus Prager Sicht im Zuge der Beitrittsverhandlungen bestens bewährt.

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