BAYERN-intern
SCHNELLINFORMATION SUDETENDEUTSCHE LANDSMANNSCHAFTE – LANDESGRUPPE BAYERN
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Dr. Rudolf Hilf (Heimatpolitischer Referent der Sudetendeutschen Landsmannschaft – Landesgruppe Bayern) RECHTSFRIEDEN
Die Sache Schröder–Steinbach

I. Die Rechtslage

a) Der Entzug des Eigentums der Deutschen im Osten war völkerrechtswidrig. Das ist bis jetzt der Standpunkt aller Bundesregierungen. Wenn sie diesen Standpunkt verläßt, das heißt die Enteignung anerkennt, wird sie nach Völkerrecht entschädigungspflichtig. Das kann sie durch kein innerdeutsches Gesetz ändern, es sei denn, sie bekennt damit, daß das Völkerrecht für sie ein Fetzen Papier ist.

b) Für Polen und die Tschechische Republik sind diese Enteignungen bis zum heutigen Tag rechtsgültig. Sie verweisen dabei auf die deutsche Kriegsschuld und die durch Deutschland erlittenen Verluste.

c) Es ist bisher nie von deutscher, polnischer oder tschechischer Seite der Versuch gemacht worden, diese Rechtsunsicherheit wirklich zu lösen. Man hat nur diplomatisch versucht, durch Tricks das Recht der Vertriebenen unter den Teppich zu kehren. Das ist nichts anderes als politisch-staatlich ein Betrug an den Vertriebenen, und ein Vertriebener, der dabei mitmacht, kann mit Fug und Recht als ein Betrüger bezeichnet werden.

II. Der Vorschlag Steinbach

a) Frau Steinbach will das Problem der Rechtsunsicherheit zwischen den Deutschen und den Polen und Tschechen lösen. Es geht ihr um den Rechtsfrieden. Dabei möchte ich vorweg sagen, daß der sudetendeutsch-tschechische Fall anders liegt als der deutsch-polnische. Der deutsch-polnische hat ursächlich mit den Kriegsereignissen zu tun, der sudetendeutsch-tschechische mit einem Genozidplan, der den Krieg nur benutzt hat und nicht mit den Kriegsereignissen zusammenhängt. Wir sollten unseren eigenen Standpunkt beziehen und uns nicht in die Auseinandersetzung oder Zusammenarbeit Steinbach-Schröder hineinziehen lassen.

b) Ein „nationales Entschädigungsgesetz“, das Frau Steinbach vorschlägt, führt praktisch zu gar nichts anderem, als daß die Bundesrepublik den polnischen (und tschechischen) Standpunkt übernimmt bzw. zu nur kosmetischen Lösungen (symbolische Geste), die sie anbieten wird. Wenn Frau Steinbach dabei erklärt, daß sie auch mit einer „Null-Lösung“ einverstanden sein würde, dann wird es nur zu zwei Ergebnissen führen: 1. zur Auflösung des BdV und 2. – falls einzelne Landsmannschaften da mitmachen – auch zur Auflösung dieser Landsmannschaften, denn die Leute würden solchen Vertretungen einfach weglaufen oder sich radikalisieren.

c) Das Einzige, das dadurch erreicht werden kann, ist die Beteiligung des Bundes an dem „Zentrum gegen Vertreibungen“, das aber vor der Finanzierung mit Sicherheit politisch kastriert würde.

III. Schlußfolgerung

1. Wir sollten uns von der Strategie des BdV distanzieren und zwar durch den Hinweis auf die andere Rechtslage beim sudetendeutsch-tschechischen Problem.

2. Wir sollten alles daransetzen, in unserer Sache einen Genozid-Musterprozeß mit einer internationalen Klageschrift vorzubereiten. Dazu haben wir so viele Dokumente, daß wir die konstitutive Absicht beweisen können, die für einen Genozid entscheidend ist. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Alles andere ist cura posterior.

3. Der Rechtsfrieden ist in der Tat die eigentliche große Aufgabe. Er kann niemals mit dem Sieg der einen oder anderen Streitpartei erreicht werden, sondern nur durch einen Kompromiß zwischen ihnen. Wenn diese Einsicht nich bei beiden Platz greift, geht innen- und außenpolitisch der Konflikt weiter. Es ist keine Frage, die Kanzler, Ministerpräsidenten oder generell Diplomaten allein lösen können.

In unserer Frage: Gelöst wurde sie weder durch die Deutsch-Tschechische Erklärung von 1997 noch durch die Aufnahme des tschechischen Vertreiberstaates in die Europäische Union. (Er ist „Vertreiberstaat“ und bleibt es so lange, wie er von den Vertreibungsdekreten und Gesetzen nicht abrückt, wie das Europäische Parlament 1999 gefordert hat.) Gelöst kann sie auch durch den Streit oder eine Vereinbarung Schröder–Steinbach nicht werden. Sie bleibt Europa bis zum guten oder bitteren Ende für beide Seiten erhalten.

Dr. Rudolf Hilf, München

Kommentar Markwart Lindenthal:
Ganz gewiß gibt es einen unübersehbaren Haufen unterschiedlicher Rechtsgrundlagen der Vertriebenen, je nach ihrem Herkunftsgebiet. Die Vertreibung der Ostdeutschen aus ihrer Heimat Ostpreußen (Nord- oder Süd-), Danzig, Hinterpommern, Westpreußen, Ostbrandenburg, Niederschlesien oder Oberschlesien als allein kriegsbedingt zu bezeichnen, ist ebenso unhaltbar wie bei den Sudeten- und Slowakeideutschen. Auch für die Annexion Ostdeutschlands durch Polen gibt es aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts unzählige Beispiele, die die planmäßige Vorbereitung derselben belegen. Auch hier benutzte man den Krieg – die Gunst der Stunde – um endlich den Traum von der „Wiedergewinnung urpolnischen Bodens“ zu verwirklichen. 2004-08-26

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