Im SL-Forum entspann sich eine Diskussion um verschiedene Bezeichnungen für das Sudetenland und Teile desselben. Zum Begriff „Bömerwaldgau“ folgende präzise Angabe von Herrn Adolf Zintl (2001-08-18):

In der Erwartung, daß das Selbstbestimmungsrecht der Völker auch auf die Sudetengebiete angewendet werde, proklamierten die freigewählten Abgeordneten der Sudetenländer am 29. Oktober 1918 (d. h. am Tag nach der Prager Proklamation der „Tschecho-Slowakischen Republik CSRML) Deutschböhmen zur Provinz des Staates Deutsch-Österreich. Die Landesregierung übernahm Dr. Rudolf Lodgman von Auen.
Unter anderem wurden für Südmähren und Südböhmen eigene Gauverwaltungen gebildet.
Der Gau Deutsch-Südmähren konstituierte sich als Teil des Landes Niederösterreich und der Böhmerwaldgau (Südwestböhmen) als Bestandteil des Landes Oberösterreich. Diese beiden Gaue grenzten unmittelbar an die neue Republik Deutsch-Österreich.
Widerrechtlich begann die Prager Tschecho-Slowakische Regierung am 3. November 1918 mit der militärischen Besetzung bzw. Eroberung Deutschböhmens und Deutschmährens durch tschechische Truppen. Das war nackte Annexion ohne jegliche völkerrechtliche Grundlage.
Erst fast ein Jahr später wurde im Vertrag von St. Germain (10. September 1919) den gewaltsam geschaffenen Tatsachen ein völkerrechtliches Mäntelchen umgehängt: Die Sudetengebiete wurden der Tschechoslowakei einverleibt.

Findet jemand eine kartografische Darstellung dieser Pläne?
Bitte mitteilen und übersenden! ML 2001-08-18