Presseerklärung des MdB Martin Hohmann 2003-03-14:

Tschechische Entrechtungsdekrete dürfen nicht EU-Rechtsbestand werden

Eine Gruppe von Unionsparlamentariern fordert bei heutiger Abstimmung zur EU-Osterweiterung Menschenrechte auch für Deutsche und Ungarn ein!

„Nur der unerschütterliche Glaube an die Bereitschaft des tschechischen Volkes, seine Nachkriegsgeschichte mit den Verbrechen an Deutschen und Ungarn aufzuarbeiten und daraus Folgen für das zukünftig gültige Recht in Tschechien zu ziehen, hat mich dazu gebracht, mit Zähneknirschen der EU-Osterweiterung auch im Fall der Tschechischen Republik zuzustimmen,“ so der Fuldaer CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe der Vertriebenen- und Flüchtlingsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion.
Hohmann fordert die Verantwortlichen in der Tschechischen Republik nochmals auf, die Straffreiheitsgesetze der Benes-Dekrete aus eigenem Antrieb zu kassieren: „Wenn Tschechien heute noch Mörder straffrei stellt, weil die Opfer nur Ungarn oder Deutsche waren, handelt es sich um einen unglaublichen Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen die europäische Rechtskultur.“ Hohmann weiter: „Man stelle sich nur einmal umgekehrt vor, es wäre ein deutsches Gesetz in Kraft, das Mord, Totschlag und Vertreibung, begangen an Tschechen, straffrei stellte.“ Die Doppelmoral der rot-grünen Bundesregierung, auf der einen Seite in Kriegshandlungen eingetreten zu sein, um auf dem Balkan Vertreibungsunrecht zu bekämpfen, und auf der anderen Seite EU-Beitrittsverhandlungen nicht mit dem Fortgelten von Unrecht am eigenen Volk ‚belasten‘ zu wollen, ist unverständlich und unwürdig.“

„Dem Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern in die Europäische Union stimmen wir mit dem vorliegenden Antrag „Der Weg für die Osterweiterung ist frei: Abschluß der Beitrittsverhandlungen auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen“ grundsätzlich zu, denn diese Völker und ihre Demokratien sind eine Bereicherung für die Europäische Union. Wir sind aber enttäuscht, daß bei den Beitrittsverhandlungen die Menschenrechtstandards des Kopenhagener Vertrages nicht die notwendige überragende Rolle gespielt haben. In diesem Sinne sind die Entrechtungsdekrete gegenüber ungarischen und deutschen Vertriebenen und Flüchtlingen fortwirkendes Unrecht. In die EU gehören aber nur Staaten, die die Menschenrechte umfassend achten. Menschenrechte sind von sich aus universal angelegt. Rechtsakte, die zu diesen im Gegensatz stehen, gehören aufgehoben.“ Das bekräftigten auf Initiative von Martin Hohmann über 60 Abgeordnete in einer parlamentarischen Erklärung zur heutigen Abstimmung.

Hohmann weiter: „Die Bundesregierung muß dieses alte Unrecht zum Thema machen! Solange die rot-grüne Bundesregierung uns Deutschen die Version zumutet, daß Morde an Deutschen ‚Peanuts‘ seien, Morde durch Deutsche aber ‚Weltverbrechen‘, solange wird sie die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten nicht glaubhaft vermitteln können.“

Eins bleibt aber noch zu berichtigen: Es wurden nicht etwa die Verbrechen an Deutschen für straffrei erklärt, sondern diese Verbrechen wurden als "nicht rechtswidrig" bezeichnet. Für diesen Vorgang gibt es im Deutschen überhaupt keine Vorstellungskraft und darum auch keine treffende Bezeichnung!
ML 2003-03-16.