1945-10-27 Prag: Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 138/1945 Sb. über die Bestrafung einiger Vergehen gegen die nationale Ehre (sogenanntes „kleines Retributionsdekret“).

Auf Vorlage der Regierung ordne ich an:
§1
(1) Wer in der Zeit der erhöhten Bedrohung der Republik (§18 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 19. Juni 1945, Nr. 16 Sb. über die Bestrafung der nazistischen Verbrecher, der Verräter und ihrer Helfer und über die außerordentlichen Volksgerichte) *1) durch ungebührliches, das Nationalgefühl des tschechischen oder slowakischen Volkes verletzendes Verhalten öffentliches Ärgernis erregte, wird – soweit es sich nicht um eine gerichtlich zu verfolgende Straftat handelt – vom Bezirksgericht mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder einer Geldbuße bis zu 1 000 000 Kcs oder mit einer öffentlichen Rüge oder mit zwei oder allen drei Strafen bestraft.

(2) Wird eine Geldbuße verhängt, ist zugleich für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatz-Gefängnisstrafe entsprechend dem Maß der Schuld bis zu einem Jahr auszusprechen. Wird neben der Geldbuße auch eine Freiheitsstrafe verhängt, darf die Freiheitsstrafe zusammen mit der Ersatzstrafe ein Jahr nicht überschreiten.

(3) Richtlinien, welche in dieser Sache das Ministerium des Innern erläßt, sind für die Nationalausschüsse verbindlich.

§2
Auf die Freiheitsstrafe wird die Zeit angerechnet, die der Täter in Sicherungsverwahrung (Verfassungsdrekret des Präsidenten der Republik vom 27. Oktober 1945, Nr. 137 Sb. über die Sicherungsverwahrung von Personen, die in der Revolutionszeit als staatlich unzuverlässig angesehen wurden), verbracht hat. *2)

§3
Die gemäß §1 strafbaren Taten verjähren in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Tat begangen wurde, bei vor Inkrafttrteten dieses Dekretes begangenen Taten mit dem Tage seines Inkrafttretens.

§4
Dieses Dekret tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft und gilt nur in den Ländern Böhmen und Mähren-Schlesien; seine Durchführung obliegt dem Ministerium des Innern. *3)

Dr. Beneš e.h.
Fierlinger e.h.
Nosek e.h.

1) siehe Großes Retributionsdekret
2) siehe Verfassungsdekret vom gleichen Tage
3) Richtlinien des Innenministers wurden 1945-11-26 erlassen unter Nr. B-2220-23/11-45-I/2.